Stock-Car-Rennen in der "Basepohler-PS-Hölle"


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Reglement

Reglement für Stockcarrennen



Verfasser
Motorsportförderverein Stavenhagen e.V.
Randow 29 c
17109 Demmin
Tel./Fax: 03998-201067 / 03998-225114

1. Präambel

Das Reglement hat die Zielstellung, die Gesundheit aller am Rennen beteiligten Personen sowie der Zuschauer zu schützen und den sportlichen Charakter der Veranstaltung zu wahren.

2. Fahrzeugklassen
1. Klasse bis 60 PS original
2. Klasse bis 80 PS offen
3. Klasse bis 140 PS offen
4. Klasse über 140 PS Allrad
5. Klasse über 140 PS Heck
6. Trabant – Klasse Frauen
7. Trabant – Klasse Männer original
8. Trabant – Klasse Männer offen
9. Buggy
3. Fahrzeugklassen

Die erforderlichen Schutzvorrichtungen dienen vorrangig dem Schutz des Fahrzeugführers sowie dem Schutz der anderen Rennteilnehmer sowie der Zuschauer.
• alle Schutzvorrichtungen sind konstruktiv so anzubringen, dass sie innerhalb der originalen Fahrzeugkonturen, ausgenommen Front- und Heckschutz, verlaufen
• seitliche Schutzvorrichtungen sind abzudecken
• die Abdeckung kann mit Originalteilen bzw. mit Blechen, die den Originalteilen ähnlich gestaltet werden und nicht stärker als 1mm sind, erfolgen
• Öffnungen an den Fahrzeugseiten und nach hinten sind für eventuelle Bergungsmaßnahmen der Fahrer freizuhalten
• Türen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen während des Rennens gesichert sein
• Scheiben, Glas- und Kunststoffteile (außer Armaturenbrett) sind komplett zu entfernen
• linkes Fenster und Frontscheibe zum Schutz vor Steinschlag verdrahten, Materialstärke des Drahtes mindestens 1mm
• Überrollbügel, der im Falle eines Überschlages die Sicherheit des Fahrers garantiert, sind unbedingt nötig.

Front- und Heckschutz

Als Material ist Stahlrohr mindestens 1 Zoll oder Vierkanthohlprofil max. 40 mm zu verwenden.
An den Schnittenden sind Rohrbögen bzw. Materialabwinklungen von 45 ° anzubringen. Einsatz von Vollmaterial ist nicht gestattet.

Anbaumaße der Schutzvorrichtungen

Der tiefste Punkt wird in Höhe der Originalstoßstange, der höchste Punkt an den Unterkanten der Motorhaube und des Heckdeckels fixiert.
Die Schutzvorrichtungen am Front und Heckbereich dürfen an keiner Stelle größer als 100mm von der Fahrzeugkante entfernt sein und dürfen in der Breite die seitliche Fahrzeugkontur nicht überragen.
• die Anbringung einer Bremsleuchte außerhalb des Heckanstoßbereiches wird empfohlen
• in der „TRABANT“-Klasse ist das Dach durch diagonale Verstrebungen (mind. 1 Zoll) zu stabilisieren
• Hängerzüge sowie andere hervorstehenden Teile sind zu entfernen
• sollte der Überrollbügel offensichtlich die Sicherheit des Fahrers nicht gewährleisten, wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen
• Fahrerseite durch Rohr (mind. 1,5 Zoll) gegen Seitenaufprall sichern
• der Fahrersitz ist mit einer Kopfstütze (sofern nicht vorhanden) auszurüsten
• es ist nur der Originaltank bzw. ein nachgerüsteter Tank an sicherem Einbauort mit max. 20l Kraftstoff zulässig, der fest einzubauen ist
• Front- und Heckschutz dürfen nicht über die Fahrzeugbreite hinausragen und nicht scharfkantig sein
• als Kühlflüssigkeit nur Wasser ohne Zusätze verwenden
• es dürfen keine separaten Zusatzgewichte verwendet werden
• Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Motorkennbuchstabe müssen am
Fahrzeug erkennbar sein und auf der Nennung mit angegeben werden
• es werden an den Renntagen Kontrollen hinsichtlich der Kennzeichnungen durchgeführt; bei Nichterfüllung (Kennbuchstaben oder FIN nicht lesbar, ausgeschliffen oder manipuliert) erfolgt eine Disqualifikation vom Rennbetrieb
• offensichtliche Manipulationen zur Leistungssteigerung (wie z.B. zusätzlicher Anbau eines Turboladers, Luftfilter, Krümmer usw. sind in der Klasse bis 60 PS verboten! In der Klasse bis 80 PS bzw. 140 PS ist Tuning erlaubt!
• Auswuchtgewichte sind von den Felgen zu entfernen
• auf dem Fahrzeugdach ist jeweils die Startnummer (verformbares Schild: ca. 30 x 30 cm) –beidseitig sichtbar anzubringen

4. Fahrer

• das Mindestalter des Fahrers beträgt 18 Jahre
• während des Rennen ist der Alkoholgenuss untersagt ( entsprechenden Kontrollen haben sich die Fahrer bei Aufforderung freiwillig zu unterziehen; bei Weigerung bzw. nachgewiesenem Atemalkohol erfolgt die sofortige Disqualifikation )
• während des Rennens besteht Gurtpflicht ( 4-Punkt-Gurt); es sind ausschließlich mechanische Sicherheitsgurtsysteme zulässig
• während des Rennens besteht Helmpflicht ( incl. Visier bzw. Brille)
• das Tragen einer „Halskrause“ ist Pflicht

5. Rennablauf

• die Fahrer dürfen nur mit den von Ihnen gemeldeten Fahrzeugen bzw. Ersatzfahrzeugen am Rennen teilnehmen (der Einsatz des Ersatzfahrzeuges ist vor dem Rennen der Rennleitung zu melden)
• die Startaufstellung erfolgt entsprechend der Startnummern und wird vom Veranstalter bzw. durch dessen Rennpersonal / Bahnkommissare festgelegt
• der genaue Rennablauf wird entsprechend der Zahl der eingegangenen Meldungen festgelegt und vor Rennbeginn bekannt gegeben
• die Fahrer haben während des Rennens bzw. der Startaufstellung den Weisungen des Rennleiters, des Starters oder der Bahnkommissare UNBEDINGT Folge zu leisten
• folgende Flaggensignale sind zu beachten:

• rote Flagge ® Rennabbruch
• gelbe Flagge
® „Gefahr“ Fahrweise anpassen!
• schwarze Flagge
® Disqualifikation
• gelbe Flagge mit schwarzem Kreuz
® letzte Runde
• schwarz-weiß karierte Flagge
® Ziel, Rennen beendet

• bei einem Überschlag oder Fahrzeugdefekt sind die Fahrzeuge während des Rennlaufs möglichst nicht zu verlassen, den Weisungen der Bahnkommissare ist Folge zu leisten
• bei einem Brand an einem Fahrzeug ist das Rennen sofort zu unterbrechen, soweit wie möglich nach links und rechts auszuweichen und anzuhalten, es ist auf Durchfahrtsmöglichkeiten (GASSE BILDEN!) für Rettungsfahrzeuge zu achten
• je Team kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die sich während des Rennablaufs über die Arbeit der Rennleitung und den ordnungsgemäßen Rennablauf informieren kann. Die Teams gründen eine Rennkommission, die die Rennleitung bei Entscheidungen unterstützt.

6. Protest

• Protest ist unmittelbar nach dem Rennlauf, noch vor dem Start des nächsten Rennlaufs durch den betroffenen Rennteilnehmer oder einem von ihm Bevollmächtigten beim Rennleiter (bei dessen Verhinderung bei seinem Stellvertreter) anzumelden
• die Protestgebühr beträgt 25,00 €
• die Entscheidung erfolgt durch den Rennleiter sofort und endgültig
• wird dem Protest stattgegeben, erfolgt die Rückzahlung der Protestgebühr

7. Fahrerlager
• pro Fahrer kann eine Begleitperson das Fahrerlager kostenlos betreten
• die ausgegebenen Kennzeichnungen sind ständig zu tragen
• ohne Kennzeichnung ist der Eintrittspreis zu entrichten
8. Teilnahmebedingungen
• mit der Unterschrift der Teilnahmebestätigung akzeptiert der Fahrer alle Bedingungen dieses Reglements
• bei Verstoß gegen diese Bedingungen hat der Veranstalter das Recht, den Fahrer vom Rennen auszuschließen
• die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche seitens des Veranstalters oder von ihm beauftragter juristischer oder natürlicher Personen
• weiterhin besteht keine Möglichkeit, Ansprüche andere Fahrer zu stellen
• die Startgebühr ist zum vorgeschriebenen Termin zu zahlen
• eine ungezahlte Nennung ist nur im Ausnahmefall und im Einzelentscheid durch den Veranstalter gültig
• der Überweisungsnachweis/Einzahlungsbeleg muss vorgelegt werden können

Motorsportförderverein Stavenhagen e.V.

Der Veranstalter


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