Stock-Car-Rennen in der "Basepohler-PS-Hölle"


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Veranstaltungs Reglement

8-Std-Rennen

Veranstaltungsreglement für das 8-Stunden-Rennen 24.07.2011


Die Veranstaltungen in der "Basepohler-PS-Hölle" werden nach den auflagen der Behörden und nach folgenden Bestimmungen, denen sich jeder Teilnehmer mit der Unterschrift der Teilnahmeerklärung (Haftungsausschluss) unterwirft, durchgeführt.
Folgende Bestimmungen wurden zum Schutz und zur Sicherheit aller teilnehmenden Personen wie Zuschauer und Fahrer geschrieben.

1. Teilnahmevoraussetzungen für Teams
1.1 Die Fahrer müssen körperlich und geistig in der Lage sein, ein Kfz sicher zu führen.
1.2. Mindestalter 18 Jahre.
1.3. Ein Team besteht aus: 1 Teamchef, 3 Fahrer, 3 Mechaniker
1.4. Alle Teilnehmer haben sich auf der Nennung einzutragen und anzumelden. Sie unterwerfen sich damit den Bestimmungen, sowie den Besonderheiten der Veran-
staltung.
1.5. Alle Teilnehmer haben den Weisungen der vom Veranstalter eingesetzten
Personen, Folge zu leisten.
1.6. Jedes Team ist verpflichtet, einen funktionstüchtigen Feuerlöscher von mind. 6kg in der Box zu lagern

2. Einleitung

Diese Ausschreibung enthält die Anforderungen an alle Beteiligten, damit eine ordentliche Durchführung des 8-Stunden-Rennens gewährleistet werden kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitere Bestimmungen zu erlassen, die für alle Teilnehmer bindend sind, wie die Bestimmungen der Veranstaltung.


++Betrugsversuche werden mit Disqualifikation für das gesamte Rennen geahndet!++
++Während des Rennens gilt absolutes Rammverbot!++
++Alle Teammitglieder haben absolutes Alkoholverbot!++

3. Startgeld

Das Startgeld beträgt 165,00 € und ist lt. Nennung vorab zu überweisen. Die Startgebühr beinhaltet auch den Halter für den Transponder. Für den Transponder müssen 50,00 € Kaution gezahlt werden, die bei Abgabe am Sonntag wieder erstattet werden.

4. Fahrerlager

Jedes Team findet zu Beginn der Veranstaltung ein sauberes Fahrerlager vor. Jedes Team zahlt eine Müllkaution von 20,00 € bei Anreise an den Veranstalter und erhält diese bei Abreise zurück. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein sauberes, aufgeräumtes Fahrerlager sowie Box, die jedem Team in einer Größe von ca. 10 x 10 m zur Verfügung gestellt wird.




5. Sonstiges


5.1. Privatfahrzeuge, Fahrzeugtransporter und Anhänger, soweit sie für den Rennablauf nicht von Nöten sind, müssen auf einen dafür ausgewiesenen Stellplatz abgestellt werden. Die Rennleitung entscheidet über die Notwendigkeit der Fahrzeuge.
5.2. Test- und Versuchsfahrten auf anliegenden Straßen, Wegen und Feldern sind strengstens untersagt!
5.3. In der Box sind ausschließlich 1 Rennfahrzeug, 1 PKW oder Transporter sowie 1
Anhänger gestattet.
5.4. Bei Verlust oder Zerstörung des Transponders sind 250,00€ vom jeweiligen Team zu zahlen!
5.5. Das Rennen kann mittels Bildschirm in der Boxengasse verfolgt werden. Informiert wird dabei über die Platzierungen und Rennzeiten!

6. Anwendungs- und Auslegungsfragen

Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erteilt allein die Rennleitung verbindliche Auskünfte.

Die Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen ist den Rennkommissaren vorbehalten. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter!

7. Fahrzeugabnahme

Jedes Fahrzeug muss vor der Teilnahme an den Rennen abgenommen werden. Zur Abnahme sind die Helme bereitzuhalten. Fahrzeuge, die den technischen Bestimmungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Bei behebbaren Mängeln kann die technische Abnahme eine erneute Vorführung gestatten. In diesem Fall hat eine erneute Vorführung ohne besondere Anordnung zu erfolgen.

8. Freies Training/Pflichttraining

Der Veranstalter stellt die Strecke laut Zeitplan für freie Trainingsrunden zur Verfügung. Beim Pflichttraining (Zeittraining) wird den Fahrern eine Fahrzeit von 3 Runden je Fahrer eingeräumt, wobei die schnellste gefahrene Rundenzeit für die Startaufstellung maßgebend ist. Das Pflichttraining wird mit max. fünf Fahrzeugen durchgeführt.

9. Boxen

Die Boxen können ab Freitag, 16 Uhr eingerichtet werden.

Die Geschwindigkeit muss bei Einfahrt, Ausfahrt und in der Boxengasse deutlich gedrosselt werden, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Beim Auffahren auf die Fahrbahn ist darauf zu achten, dass andere Teilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Der Helm und der Sicherheitsgurt dürfen erst nach Verlassen der Rennstrecke geöffnet werden.

Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse beträgt 15 km/h.
Das Abkürzen durch die Boxengasse ist nicht erlaubt!
Für die Arbeiten in der Box wird en Notstromaggregat empfohlen.
Zugang zur Box ist nur den Fahrern und Mechanikern gestattet, die sich per Kennzeichnung beim Sicherheitspersonal auszuweisen haben.

10. Startaufstellung

Die Startaufstellung erfolgt nach den im Pflichttraining gemessenen Zeiten. Die Fahrzeuge finden sich selbständig am Vorstart ein. Wer keine Pflichttrainingszeit nachweisen kann oder zu spät an den Vorstart fährt, startet aus der letzten Startreihe. Fahrzeuge die nicht rechtzeitig zum Start erscheinen, dürfen aus der Box nachstarten.

11. Safety-Car

Das Safety-Car kann auf Anweisung der Rennleitung auf die Bahn geschickt werden (gelbe Flagge). Während dieser Phase ist absolutes Überholverbot! Beim Abschleppen herrscht kein Überholverbot!

12. Tanken

Das Tanken ist nur in der Boxengasse erlaubt.



13. Fahrvorschriften

+ Das Verschieben von Streckenmarkierungen ist nicht erlaubt!
+ Fahrer, die von der Strecke abkommen, müssen das Rennen an der Stelle fortsetzen, an der die Strecke verlassen wurde. Jedoch ohne das dadurch eine Abkürzung erfolgt bzw. ein Wettbewerbsvorteil entsteht!
+ Reparaturbedürftige Fahrzeuge, die in die Box geschleppt wurden, dürfen nicht vor + Ende der Safety-Car-Phase repariert werden.
+ Fahrer, die auf der Strecke zum Halten kommen, müssen das Fahrzeug auf kürzestem Weg an den Rand der Rennstrecke abstellen (ohne andere Rennteilnehmer zu behindern)
+ Das Fahrzeug darf nicht entgegen der Fahrtrichtung bewegt werden, es sei denn, die Rennleitung gibt Anweisung dazu.
+ Liegengebliebene Fahrzeuge werden schnellstmöglich ins Fahrerlager geschleppt.
+ Reparaturen während des Rennens dürfen nur in der Box und im Fahrerlager getätigt werden.
+ Während des Einsatzes von Rettungs- und Sicherheitsfahrzeugen ist vorsichtig zu fahren und Platz zu machen.
+ In der Box ist das Wenden und Rückwärtsfahren verboten.
+ Fremdhilfen jeglicher Art auf der Rennstrecke (außer Überschlag) führen zum sofortigen Ausschluss vom Rennen.
+ Bei einem Überschlag ist eine Sichtprüfung durch die Teammitglieder erforderlich. Wird dann eine Renntauglichkeit und keinerlei sicherheitsrelevante Schäden festgestellt, darf das Fahrzeug erneut das Rennen aufnehmen.


14. Wertung

Nach 8 h Renndauer wird unabhängig von der Platzierung abgewunken und entsprechend den vollendeten Runden gewertet. Entscheidend ist die Durchfahrt an der Zeitmessung.

15. Protest

Der Teamchef alleine hat recht auf Einlegung eines Protests. Dieser ist in jedem Fall schriftlich einzureichen. Dazu sind 50,00 € Protestgebühr in bar zu entrichten. Alle Proteste werden grundsätzlich durch die Rennleitung in Zusammenarbeit mit den Rennkommisaren entschieden. Unzulässig sind Proteste gegen den Veranstalter, Steckenposten, Rennleiter und deren Helfer.
Ein Protest muss stichhaltige Gründe haben, mit konkreten Angaben des zu kontrollierenden Fahrzeuges und/oder seines Fahrers. Bei Unklarheiten ist die Aussage des Rennleiters bindend. Die Protestzeit läuft 30 min nach Beendigung des Rennens ab. Besteht der Protest zu Recht, wird der Beschuldigte geahndet und der Protestierende erhält seine Protestgebühr zurück.

16. Strafen

Strafen werden bei der Fahrerbesprechung verkündet!




17. Zeitstrafen

Dem betroffenen Fahrer wird eine Anfahrtsstelle zugewiesen, von der er die Fahrt zum Absolvieren der Zeitstrafe antreten muss. Er muss dort mind. 10 Sekunden stehen, bevor der das Rennen wieder aufnehmen darf. Der Rennleiter kann auch eine weitergehende Dauer der Standzeit verfügen.
Dem Teilnehmer wird auf einer Tafel in Verbindung mit seiner Startnummer seine Zeitstrafe angezeigt. Dies ist die Aufforderung für den Fahrer, sofort, spätestens innerhalb der folgenden 2 Runden diese Strafe anzutreten. Es werden nicht mehr als 2 Strafen gemeinsam angezeigt. Die Anzeige der Zeitstrafe wird lediglich einmal wiederholt. Bei Nichtbefolgung und Nichtantritt der Strafe, wird dem Fahrer die schwarze Flagge gezeigt. Erfolgt die Anzeige der Strafe fünf Runden oder weniger vor Rennende, so wird bei Nichtbefolgung die Zeitstrafe in eine 30-Sekunden-Ersatzstrafe zuzüglich der Dauer der Strafzeit (Standzeit) umgewandelt.

18. Ablaufplan

23.07. Anreise bis 9.00 Uhr
- 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Fahrzeugabnahme und Transponderübergabe
- 13.00 Uhr - 14.00 Uhr Probetraining
- 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Qualifighting

24.07. Rennstart 8.00 Uhr - 16.00 Uhr

- 16.30 Uhr Transponderabgabe
- 17.00 Uhr SIEGEREHRUNG





Alle Regeln sind zum Schutz und zur Sicherheit aller Personen auf dem Renngelände geschrieben worden. Ihre Einhaltung ist für einen reibungslosen Ablauf zwingend erforderlich!

Änderungen vorbehalten.








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